Bayka Color Farbkonzentrate GmbH
Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
BILANZ ZUM 30. JUNI 2024
BAYKA COLOR FARBKONZENTRATE GMBH, ROTH
A K T I V A
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30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
250.999,00 |
198.747,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
250.999,00 |
198.747,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
6.590.658,22 |
4.674.877,34 |
| I. Vorräte |
2.059.370,25 |
1.780.165,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.120.098,20 |
2.345.597,83 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
411.189,77 |
549.114,51 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
907,74 |
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6.841.657,22
|
4.874.532,08 |
P A S S I V A
|
30.6.2024 EUR |
30.6.2023 EUR |
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A. EIGENKAPITAL
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3.964.543,70 |
3.131.279,61 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
750.000,00 |
750.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
260.000,00 |
260.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen |
800.000,00 |
800.000,00 |
| IV. Gewinnvortrag |
321.279,61 |
0,00 |
| V. Jahresüberschuss |
1.833.264,09 |
0,00 |
| VI. Bilanzgewinn |
0,00 |
1.321.279,61 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
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1.010.258,27 |
1.271.175,11 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
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1.866.855,25 |
472.077,36 |
| - davon aus Steuern: EUR 426.363,65 (Vorjahr: EUR 54.197,72) |
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| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 3.757,02 (Vorjahr: EUR 2.638,62) |
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|
6.841.657,22 |
4.874.532,08 |
Bayka Color Farbkonzentrate GmbH, Roth ANHANG für das Geschäftsjahr 2023/24
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bayka Color Farbkonzentrate GmbH ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes
Nürnberg unter der Nummer HRB 1659 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Roth.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Bayka Color Farbkonzentrate GmbH erfolgt
gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG.
Die Bilanz wird gemäß § 266 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 264 c HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätzen aufgestellt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (3 Jahre)
abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, im Falle abnutzbarer
Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt
grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis EUR 800,00 werden im Jahr ihrer
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungs-preisminderungen angesetzt. Soweit notwendig, werden unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips Abwertungen vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen und
fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten, deren Umfang sich an den handelsrechtlichen
Vorschriften orientiert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert.
Er-kennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung des risikobehafteten
Forderungsbestands Rechnung getragen.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch
unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Dr. Klaus Heubeck
2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Project-Unit-Credit-Methode) ermittelt.
Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft
sich auf 1,84 %; es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz zum 30. Juni 2024 der vergangenen
zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs.
6 HGB. Der sich aus der geänderten Bewertung ergebende Differenzbetrag (Ausschüttungssperre)
beträgt zum 30.6.2024 EUR -13,00 (Vorjahr: EUR 151,00).
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zu den Posten der Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag 30.6.2024 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen
(Fläche und Gebäude), Verpflichtung pro Jahr: TEUR 198 sowie aus Miet- und Nutzungsverträgen
(bewegliches Anlagevermögen und immaterielle Werte), Verpflichtung pro Jahr: variabel
in Abhängigkeit von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens und
der Umsatzerlöse der Gesellschafterin Bayerische Kabelwerke AG.
Zum Bilanzstichtag 30.6.2024 bestehen keine sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen mehr.
V. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB)
Es besteht ein nicht in der Bilanz enthaltenes Geschäft i.S.v. § 285 Nr. 3 HGB in
Form von Factoring mit der Coface Finanz GmbH, Mainz. Am Bilanzstichtag 30.6.2024
waren Forderungen in Höhe von TEUR 1.570 an diese verkauft.
VI. Sonstige Angaben
Beschäftigte
Die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter ergeben sich aus der nachstehenden
Übersicht:
| |
2023/24 |
2022/23 |
| Angestellte |
11 |
10 |
| gewerbliche Mitarbeiter |
33 |
33 |
| Geschäftsführer |
1 |
1 |
| |
45 |
44 |
Geschäftsführung
Einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer
im Geschäftsjahr 2023/24 war Herr Johann Erich Wilms, Marburg.
Bayka Color Farbkonzentrate GmbH
Roth, den 19. November 2024
gez. Johann Erich Wilms
(Geschäftsführer)
Datum der Feststellung: 26. November 2024
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